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Häufige Fragen und Antworten

Von der Pflegeversicherung werden Produkte übernommen, die der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu zählen:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Fläche
  • Saugende Bettschutzeinlagen (für den Einmalgebrauch und zum Waschen)
  • Mundschutz (OP-Masken und/oder FFP2-Masken)
  • Schutzschürzen
  • Fingerlinge 

In der Regel übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, weil Patienten mit eingestuftem Pflegegrad einen grundsätzlichen Anspruch haben. 

Nein. Der Anspruch von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch hat keine Auswirkung auf das Pflegegeld.

Die Versandkosten tragen wir – Sie erhalten Ihre Pflegebox jeden Monat versandkostenfrei.

Liegt bei Ihnen oder Angehörigen ein Pflegegrad (1-5) vor? Dann haben Sie gemäß Sozialgesetzbuch (§ 40 SGB XI) Anspruch auf zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro pro Monat. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

Nein. Sobald ein Pflegegrad vorliegt, sind Sie (bzw. die zu pflegende Person) automatisch anspruchsberechtigt.

Kein Problem. Sie können mit 1-2 Wochen Vorlaufzeit eine andere Box bestellen, die ab dann (oder auch nur einmalig) geliefert wird.

Individuelle Zusammenstellungen sind ebenfalls möglich. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf (per E-Mail, WhatsApp oder Telefon), und wir beraten Sie.

Wir liefern 1x pro Monat die von Ihnen gewählte Box automatisch zur gewünschten Adresse. Sie müssen nichts dafür tun.

Nein. Sie können den Bezug jederzeit per E-Mail oder Brief kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln.

Ja. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel von monatlich bis zu 40 €, wenn Sie einen Pflegegrad haben und zu Hause von einem Angehörigen oder einer Privatperson gepflegt werden. Die Beratung sowie der Versand der Pflegemittelbox zu Ihnen nach Hause gehört zu unserem Service. Somit fallen für Sie keine Kosten an.

Da viele Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden, möchte der Gesetzgeber die häusliche Versorgung unterstützen. Dafür dürfen Pflegehilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 40 Euro bezogen werden. Es geht also nicht um die Anzahl von bestimmten Produkten, sondern um den Kostenpunkt. Sie können sicher gehen, alle 5 Pflegemittelboxen und auch die individuelle Box 6 überschreiten nicht die 40 Euro und können daher problemlos und ohne weitere Kosten für Sie bestellt werden.

Nach erfolgreicher Bestellung der Pflegemittelbox, stellen wir automatisch einen Antrag auf Kostenübernahme an die entsprechende Pflegekasse. Nachdem die Pflegekasse den Antrag geprüft hat, informiert sie den Versicherten über die Genehmigung oder Ablehnung. Die Bearbeitungsdauer der Pflegekasse kann dabei sehr unterschiedlich sein. Teilweise ist innerhalb weniger Tage der Antrag bereits genehmigt. Es kann allerdings auch 1-2 Wochen dauern.

Bei einer Genehmigung durch die Pflegekasse, senden wir Ihnen die bestellte Pflegemittelbox dann monatlich nach Hause. Alternativ können wir Ihnen die Produkte auch über Ihren ambulanten Pflegedienst zukommen lassen.

Die Pflegemittelbox ist in erster Linie für gesetzlich Versicherte konzipiert. Wir arbeiten daran, unsere Dienstleistung auch privat Versicherten anbieten zu können, bieten dieses jedoch derzeit noch nicht an.

So lange Sie pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Nach dem wir den Antrag auf Kostenübernahme bei der entsprechenden Pflegekasse gestellt haben, erhalten wir in der Regel eine Genehmigung, die für mehrere Jahre oder sogar auf unbestimmte Zeit gilt.

Hier reicht eine kurze telefonische Kündigung bei Ihrem alten Anbieter aus. Sie sollten darüber hinaus eine schriftliche Kündigungsbestätigung einfordern. Diese sollten Sie uns und/oder auch Ihrer Krankenkasse zukommen lassen. So wird sichergestellt, dass unser Antrag auf Kostenübernahme nicht abgelehnt wird, weil Ihre Krankenkasse nicht informiert ist, dass Sie Ihren alten Leistungserbringer gekündigt haben.